Für eine Lerntherapie besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jugendamt nach § 35a SGBVIII.

Sie können sich als Eltern bezüglich der Finanzierung einer integrativen Lerntherapie an das Jugendamt wenden.

Der Antrag ist formlos. Wichtig ist das Hinzufügen einer schriftlichen Diagnose.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe (finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt), wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate vom "Normalzustand" abweicht und daher ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft beeinträchtigt sein wird.

Ich erkläre Ihnen die Verfahrensweise der Antragstellung gerne ausführlich in unserem Beratungssgespräch.

Die Kosten für die Lerntherapie können Sie auch selbst tragen und diese dann als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben.